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Neue Regelungen - neue Anforderungen - Herausforderung für Unternehmen und BehördenDie Änderungen des BDSG stellt detailliertere Anforderungen an die Umsetzung von technischen und organisatorischen Massnahmen. Mit einem Soll-Ist-Vergleich (Datenschutzaudit) verfügen Sie als Datenschutzbeauftragter über die erforderlichen Informationen, um die Abweichungen bei den gesetzlich geforderten technischen und organsiatorischen Massnahmen zu identifizieren. Mit Unterstützung der EISA Methode sind Sie in der Lage, die Massnahmen zu tracken und erfolgreich Lücken zu schliessen.
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